Auf den folgenden Seiten
finden Sie Informationen über meine Tätigkeit als Rechtsanwalt in
Augsburg.
Straßenverkehrsrechtliche
Tätigkeit
Meine Kanzlei ist vorwiegend mit der Bearbeitung
verkehrsunfallrechtlicher Probleme (Unfallregulierung nach
Verkehrsunfällen, Regulierung der Ansprüche gegenüber der
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, Unfall, Verkehrsunfall, Autounfall, Fahrerlaubnis,
Führerschein,
Führerscheinentzug, Kfz, Reparatur, Minderwert, merkantiler Minderwert,
Wiederbeschaffungswert, Drogen, Alkohol, Cannabis, THC,
Schuldzuweisung,Haftungsquote, Mitschuld, Versicherung, KFZ-Versicherung), straßenverkehrsrechtlicher Angelegenheiten
(Straftaten im Straßenverkehr, Trunkenheitsfahrt, gefährlicher Eingriff
in den Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis) sowie der Bearbeitung von verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten (Bußeldverfahren, Geschwindigkeitsübertretungen,Blitzer,Verdopplung der Geldstrafe, Fahrverbot, Knöllchen, Umweltplaketten-Verstoß,Abstandsverstoß, )befasst.
Besuchte Fortbildungsmaßnahmen
Straßenverkehrsrecht
- polizeiliche Verkehrsmesstechnik (Lasergeschwindigkeitsmessgeräte, "PoliScan Speed" und Verkehrsüberwachung über Ampelanlagen)
- Fahrerlaubnisrecht (MPU, Führerscheintourismus, Entzug und Wiedererwerb der Fahrerlaubnis)
- Straßenverkehrsrecht (Blitzer, Abstandsmessungen, Radarkontrolle etc.)
- Fachanwaltskurs im Bereich Verkehrsrecht (u.a. in den Bereichen: Verkehrszivilrecht, Personenschaden, KFZ-Kauf, KFZ-Leasing, KFZ-Reparatur, Ermittlungsverfahren im Verkehrsstrafrecht, Recht der Fahrerlaubnis, insbesonder Erwerb, Entziehung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis, Verkehrstechnik und Unfallanalyse, Versicherungsrecht, Recht der Kraftfahrtversicherung, Kaskoversicherung, Personenversicherung, Verkehrsordnungwidrigkeitenrecht)
allgemeines Zivilrecht
In diesem Bereich werden vorwiegend Angelegenheiten aus dem
Kaufrecht (Mängel, Gewährleistungsrecht, Rücktritt, Minderung etc)
bearbeitet, häufig haben diese Fälle einen Bezug zum Internetrecht.
Strafrecht
Die in der Kanzlei zu
behandelnde Art der strafrechtlichen Verteidigungen erstreckt sich auf
nahezu alle Bereiche des Strafrechts:
Ob Diebstahl, Betrug, Körperverletzung, Raub,
Nötigung - nur als Beispiel genannt, sind typische Delikte, die durch
anwaltliche Intervention häufig zum Vorteil des Beschuldigten gelöst
werden können.
Insbesondere fallen aufgrund der verkehrsrechtlichen
Orientierung der Kanzlei vermehrt Delikte wie eine Trunkenheitsfahrt
nach § 316 StGB oder ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
gem. § 315 c StGB vermehrt an.
Um die bestmögliche Bearbeitung in diesen
Bereichen zu gewährleisten wird ab Januar 2010 als Fortbildung ein
Fachanwaltskurs für den Fachanwalt für Verkehrsrecht in München
neben ansonsten regelmäßig besuchten Weiterbildungsveranstaltungen
besucht.
Selbstverständlich
werden von mir im Rahmen meiner Tätigkeit als Pflichtverteidiger auch Pflichtverteidigungen angenommen.
Im Falle einer Pflichtverteidigung melden Sie sich bitte direkt
per Telefon 0821 3494800 oder per Email
pflichtverteidigung@anwalt-strafrecht-augsburg.de
Interessante Informationen zum Thema finden Sie ebenfalls im
Artikel:
Pflichtverteidigung- wie bekommt man einen Pflichtverteidiger
Anwaltliche Direktberatung
Unfall, Verkehrsunfall, Autounfall, Fahrerlaubnis,
Führerschein,
Führerscheinentzug, Kfz, Reparatur, Minderwert, merkantiler Minderwert,
Wiederbeschaffungswert, Drogen, Alkohol, Cannabis, THC,
Schuldzuweisung, Mitschuld, Versicherung, KFZ-Versicherung